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- EUDR & CBAM – Was gilt wann? Omnibus-Update 2025 und Reporting-Fahrplan 2026/27
- Zeitfenster und Fristen um die Verordnung und Reporting Pflichten zu implementieren
- Omnibus Pakete als Richtwert zur Entlastung für die Unternehmen
- Was ändert sich am Lieferantenmanagement oder was muss man beachten bei der EUDR und CBAM?
- Was muss man beim Zoll jetzt beachten werden und ist vorzubereiten
- Risiken und Herausforderungen für Unternehmen
- Führen EU-Vorgaben zur EUDR / CBAM zur Entlastung für Unternehmen?
- Implementierung von EUDR und CBAM – Strategische und operative Anforderungen
- Schlussfolgerungen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
- Fachbeiträge und Reports
- Softwarelösungen zur Unterstützung von EUDR und CBAM
- Anbieter mit verifizierter Geolokalisierungsprüfung
- Anbieter mit unabhängiger Zertifizierung und Geo-Verifizierung
- Berichtspflichten – Beispielberichten und Nachweisformate
EUDR & CBAM – Was gilt wann? Omnibus-Update 2025 und Reporting-Fahrplan 2026/27
Mit der EUDR und CBAM setzt die Europäische Union neue Maßstäbe für Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Klimaverantwortung in globalen Lieferketten. Beide Regelwerke greifen ineinander und verändern die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Beschaffung, Produktion und Berichterstattung gestalten müssen.
Ziel dieses Briefings ist es, Entscheidungsträger über die zeitlichen Eckpunkte, Auswirkungen und praktischen Herausforderungen zu informieren und Handlungsempfehlungen zur rechtzeitigen Vorbereitung zu geben.
Zeitfenster und Fristen um die Verordnung und Reporting Pflichten zu implementieren
Ab dem 30. Dezember 2025 tritt die EUDR für große und mittlere Unternehmen in Kraft. Sie verpflichtet zur lückenlosen Nachverfolgbarkeit der Herkunft betroffener Rohstoffe und zu einem Due-Diligence-System (DDS), das Risiken wie Entwaldung, Menschen-rechtsverletzungen oder Umweltverstöße bewertet und mindert.
Parallel endet am 31. Dezember 2025 die Übergangsphase des CBAM. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure für betroffene Güter CO₂-Emissionen nachweisen und ab Februar 2027 erstmals Zertifikate erwerben. Die Berichts- und Prüfpflichten bleiben bestehen und werden in das EU-ETS integriert.
Diese Übersicht enthält die wichtigsten Fristen zur EUDR- und CBAM-Umsetzung, Beratungsphase, Meldepflicht und Zertifikatserwerb – einschließlich aller Verschiebungen und der aktuellen Berichterstattungswege.
Der EUDR (EU-Durchführungsverordnung zur Bekämpfung der Abholzung) schreibt vor, dass Waren wie Kaffee, Kakao und Holz mit geokoordinierten Sorgfaltspflichten gekennzeichnet werden sollen. Die EU-Kommission hat nach Diskussionen über die Umsetzung gezielte Änderungen vorgenommen, um den Starttermin für große und mittlere Unternehmen bis zum 30. Dezember 2025 aufrecht zu erhalten, während kleine Unternehmen bis zum 30. Dezember 2026 zusätzliche Zeit erhalten.
Im Kontext von CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), der die Einführung von CO₂-Kosten an den Grenzen regelt, wurde ein Zeitrahmen für die Berichterstattung von 2023 bis 2025 festgelegt, ehe ab 2026 eine verpflichtende Zertifikatspflicht in Kraft tritt. Dies wird in Einklang mit Anpassungen des Emissionshandelssystems (ETS) stehen. Die erste Abgabe im Rahmen von CBAM wurde auf den 31. Mai 2027 für das Jahr 2026 festgelegt, während der Verkauf von Zertifikaten auf den 1. Februar 2027 verschoben wurde.
Omnibus Pakete als Richtwert zur Entlastung für die Unternehmen
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Kommission Erleichterungen für die Unternehmen anstrebt, um die Umsetzung zu unterstützen. Die geplanten Omnibus-Pakete sowie spezifische Vereinfachungen innerhalb des CBAM sollen dazu dienen, bürokratische Lasten zu senken. Der Fokus liegt dabei auf der Praktikabilität und der Planbarkeit für Unternehmen, obwohl die Daten- und IT-Reife als kritischer Engpass identifiziert wurde.
EUDR erfordert georeferenzierte Daten pro Lot oder Parzelle, während CBAM produktscharfe Emissionswerte benötigt. Expertenmeinungen bestätigen, dass das Ziel der EU-Kommission darin besteht, Entlastungen für Unternehmen einzuführen, ohne den Klima- und Waldschutz zu gefährden.
Während größere Unternehmen die geforderten Maßnahmen bis Ende 2025 umsetzen müssen, haben kleine und mittlere Unternehmen bis Ende 2026 Zeit, um erforderliche Lieferantendaten und Geonachweise zu beschaffen. Unternehmen sollten bereits 2026 einen sauberen Audit-Trail aufstellen, um den bevorstehenden Anpassungen gerecht zu werden.
Was ändert sich am Lieferantenmanagement oder was muss man beachten bei der EUDR und CBAM?
Für Unternehmen ändern sich durch die EUDR und den CBAM grundlegende Anforderungen an das Lieferantenmanagement: Transparenz, Datenerfassung, Due-Diligence-Prozesse und die Integration von Nachhaltigkeits- und CO₂-Kriterien werden zum neuen Standard, der digital und vertraglich abgesichert werden muss.
Es wird zur Umsetzung der Pflichten eine Prüfung empfohlen, ob die eigenen Produkte und Lieferanten unter die EUDR/CBAM fallen und es sollte frühzeitig mit der Datenintegration begonnen werden.
Lieferantenverträge müssen angepasst werden und alle Lieferanten werden aktiv über die neuen Reporting- und Compliance-Anforderungen informiert.
Zur optimalen Nutzung sind digitale Plattformen und externe Dienstleister für Datenmanagement, Berichtserstellung und Schulungen zu empfehlen. Siehe Softwareverzeichnis unten.
Die EUDR zwingt Unternehmen zur lückenlosen Dokumentation und oft zur Erweiterung oder Umstrukturierung ihrer Lieferantenstruktur. CBAM setzt neue Standards für die CO₂-Transparenz und Preisbildung bei Importen. Wer jetzt aktiv Lieferanten informiert, neue Standards setzt und Datenstrukturen aufbaut, sichert Compliance und Governance und erzeugt somit wettbewerbsfähige Lieferketten.
Was muss man beim Zoll jetzt beachten werden und ist vorzubereiten
Beim Zoll müssen Unternehmen ab Inkrafttreten von EUDR und CBAM auf eine lückenlose, digitale Nachweiskette, neue Dokumentationspflichten und offiziell festgelegte Zollprozesse achten, um Verzögerungen, Sanktionen oder Importverbote zu vermeiden.
Zusammanfassend legt die EUDR den Schwerpunkt auf die Herkunfts- und Umweltintegrität von Rohstoffen, während die CBAM die Klimakosten importierter Güter reguliert. Beide Systeme verlangen digitale Schnittstellen, Datenvalidierung und Auditierbarkeit der Zollanmeldungen.
Unternehmen, die ihre Prozesse frühzeitig anpassen, etwa durch TRACES- und CBAM-Registry-Integration, automatisierte Datenflüsse und Lieferantenschulungen, vermeiden operative Risiken und sichern sich zugleich eine reibungslose Zollabfertigung.
Beim Zoll ist besonders die Geodatenprüfung bei EUDR zentraler Bestandteil der Kontrolle: Ohne nachgewiesene und digital übermittelte Geolokalisierungsdaten – also die präzisen GPS-Koordinaten der Anbau- oder Produktionsfläche, wird ein Produkt nicht zum freien Verkehr zugelassen und kann nicht eingeführt oder ausgeführt werden. Für jede Charge der gelisteten Rohstoffe (z.B. Soja, Holz, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Gummi) müssen die exakten Geo-Koordinaten des Ursprungsgrundstücks in die Sorgfaltserklärung eingetragen und via TRACES NT digital an die Behörde übermittelt werden.
Einige Lösungsanbieter haben sich auf geprüfte Geolokalisierungsverifizierung für die EUDR spezialisiert und bieten leistungsfähige Plattformen sowie Tools mit zertifizierten, automatisiert prüfbaren Funktionen an. Ein besonderer Fokus liegt bei diesen Lösungen auf der Verknüpfung von satellitengestützten Geodaten, KI/ML-gestützter Verifikation, Audit-Trail und digital signierter Dokumentation. Siehe Anbieterverzeichnis für Geolokalisierung.
Die unabhängige Geo-Verifizierungszertifizierung für EUDR wird vor allem durch international akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsunternehmen sowie spezialisierte Lösungsanbieter angeboten. Dabei werden Geodaten nicht nur technisch geprüft und plausibilisiert, sondern zudem von unabhängigen Auditoren und Zertifizierungsstellen bewertet oder aktiv zertifiziert.
Zertifikate und Prüfberichte dieser unabhängigen Anbieter erhöhen die Rechtssicherheit bei Zoll und Behörden, indem sie die Einhaltung der EUDR durch eine neutrale, externe Instanz bestätigen. Sie sind für größere, international tätige Unternehmen, aber auch für KMU und Einzelimporteure praxisrelevant.
Strafen und Sanktionen können bei fehlenden oder verspäteten Meldungen/Nachweise zu hohen Bußgeldern, Importverboten oder Nachbelastungen im Rahmen der Zollprüfung führen. Deshalb, wer EUDR oder CBAM-relevante Ware importiert/exportiert, muss ab 2025/26 seine Zollprozesse und Zollanmeldungen an die neuen Melde- und Zertifikatspflichten anpassen, alle Nachweise vorab digital übermitteln und jederzeit verifizieren können, um die Abfertigung nicht zu gefährden.
Risiken und Herausforderungen für Unternehmen
Das Omnibus-Verfahren bringt zwar Entlastung in Teilbereichen, etwa durch verlängerte Übergangsfristen für KMU oder durch die Einführung vereinfachter IT-Schnittstellen, erhöht aber kurzfristig die technische Komplexität. Unternehmen müssen neue Schnittstellen zu EU-Portalen, Registries und Zertifikatsplattformen aufbauen, ihre internen Datensilos harmonisieren und sicherstellen, dass alle Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette die neuen Datenerfassungs- und Meldepflichten erfüllen.
Gerade kleine Zulieferer außerhalb der EU verfügen häufig nicht über die notwendigen digitalen Strukturen oder Kenntnisse, um Daten in der geforderten Form bereitzustellen. Das führt zu Engpässen, Verzögerungen und im schlimmsten Fall zu Lieferausfällen oder Bußgeldern.
Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der Unterschätzung des Ressourcenbedarfs. Die Einführung von EUDR- und CBAM-konformen Prozessen erfordert multidisziplinäre Expertise: Rechts- und Compliance-Fachleute, Datenanalysten, Umwelt- und Nachhaltigkeitsspezialisten sowie IT-Architekten müssen eng zusammenarbeiten. Viele Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, verfügen jedoch noch nicht über diese Kompetenzen im eigenen Haus. Ohne gezielte Schulungen, externe Beratung oder Kooperationen drohen operative Lücken, unvollständige Berichte und Reputationsrisiken. Auch die Finanzplanung wird komplexer: Im Rahmen von CBAM müssen Unternehmen ab 2027 erstmals CO₂-Zertifikate erwerben – eine zusätzliche Liquiditätsbelastung, die frühzeitig budgetiert werden sollte.
Führen EU-Vorgaben zur EUDR / CBAM zur Entlastung für Unternehmen?
Die neuen EU-Vorgaben zu EUDR (Entwaldungsverordnung) und CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) markieren einen entscheidenden Wendepunkt für Unternehmen, die in internationalen Liefer- und Produktionsnetzwerken agieren. Beide Regelwerke greifen ab 2025/2026 unmittelbar in bestehende Beschaffungs-, Logistik- und Berichtspflichten ein und werden zunehmend mit weiteren ESG-Vorgaben wie CSRD, LkSG und der künftigen CSDDD verzahnt. Unternehmen müssen daher ihre bisherigen Nachhaltigkeits- und Compliance-Strukturen zu einem integrierten Governance- und Reporting-System ausbauen, das Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten konsistent verbindet. Nur wer diese Synergien frühzeitig erkennt, kann Doppelarbeiten vermeiden und regulatorische Risiken minimieren.
Zudem bringt das Omnibus-Verfahren zwar Entlastung in Teilbereichen – etwa durch verlängerte Übergangsfristen für KMU oder durch die Einführung vereinfachter IT-Schnittstellen – erhöht aber kurzfristig die technische Komplexität. Unternehmen müssen neue Schnittstellen zu EU-Portalen, Registries und Zertifikatsplattformen aufbauen, ihre internen Datensilos harmonisieren und sicherstellen, dass alle Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette die neuen Datenerfassungs- und Meldepflichten erfüllen. Gerade kleine Zulieferer außerhalb der EU verfügen häufig nicht über die notwendigen digitalen Strukturen oder Kenntnisse, um Daten in der geforderten Form bereitzustellen. Das führt zu Engpässen, Verzögerungen und im schlimmsten Fall zu Lieferausfällen oder Bußgeldern.
Implementierung von EUDR und CBAM – Strategische und operative Anforderungen
Die Implementierung der EUDR- und CBAM-Verordnungen erfordert eine tiefgreifende Transformation bestehender Unternehmensprozesse. Beide Regelwerke greifen unmittelbar in die Beschaffungs-, IT- und Reportingstrukturen ein. Während die im Rahmen der Omnibus-Initiativen vorgesehenen Anpassungen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Erleichterungen sowie klarere Fristen bringen, erhöhen sich gleichzeitig die Anforderungen an Datenqualität, Transparenz und Nachweisführung innerhalb der Organisation.
Eine der zentralen Herausforderungen besteht im Aufbau eines integrierten Datenmanagement- und Informationssystems, das Geokoordinaten, Lieferantendaten, Emissionswerte sowie Due-Diligence-Informationen konsistent zusammenführt. Fehlende oder fehlerhafte Datensätze können zu erheblichen Risiken führen – darunter Importverbote, Bußgelder oder Reputationsschäden. Zugleich wird die Harmonisierung der Berichterstattung zwischen EUDR, CBAM und CSRD zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor im europäischen Binnenmarkt.
Empfohlen wird der schrittweise Aufbau eines integrierten Compliance-Hubs mit klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, risikobasierten Kategorien sowie standardisierten IT-Schnittstellen. Für das Jahr 2025 sollten Unternehmen insbesondere Lieferantenerklärungen einholen, Geodaten erfassen und PCF-Datenmodelle (Product Carbon Footprint) pilotieren. Im Jahr 2026 folgt die operative Umsetzung mit Auditierung, Budgetierung und interner Verrechnung der CO₂-Kosten. Ab 2027 rückt die Zertifikatsverrechnung sowie die Integration in bestehende Nachhaltigkeits- und Finanzberichte in den Vordergrund.
Unternehmen, die frühzeitig in Strukturen, Datenqualität und Systemintegration investieren, sichern sich nicht nur regulatorische Konformität, sondern verschaffen sich zugleich einen strategischen Vorsprung in einem zunehmend CO₂-bepreisten Binnenmarkt.
Transformation und Compliance Anforderungen führt zu einer Transparenten Lieferkette
Operativ zeigt sich, dass die Digitalisierung der Lieferkette zum entscheidenden Erfolgsfaktor wird. Unternehmen sollten 2025 nutzen, um ein zentrales Supply Chain Compliance Hub aufzubauen, in dem Lieferantendaten, Geokoordinaten, Emissionswerte und Due-Diligence-Informationen zusammengeführt werden. Ergänzend dazu müssen standardisierte Prüfprozesse (z. B. risikobasierte Klassifizierung, Vertrags- und Audit-Checklisten) implementiert werden, um die Nachweisführung gegenüber Behörden oder Auditoren zu gewährleisten. Insbesondere im Hinblick auf CBAM empfiehlt sich die Einrichtung eines internen Carbon Accounting Frameworks, das Produkt- und Anlagenemissionen automatisiert erfasst, bewertet und prüfbar dokumentiert.
Für die Jahre 2026 bis 2027 sollten Unternehmen ihre Audit- und Assurance-Readiness systematisch ausbauen. Das bedeutet, dass jede wesentliche Datenquelle – ob Lieferant, Logistikdienstleister oder Produktionsanlage – einem Prüfpfad zugeordnet und revisionssicher dokumentiert sein muss. Hierbei ist die Orientierung an IDW-Prüfstandards, der ISO 14064/67-Normenreihe sowie an den Assurance-Anforderungen der CSRD entscheidend.
Unternehmen, die diese Prozesse frühzeitig professionalisieren, können nicht nur regulatorische Sanktionen vermeiden, sondern auch ihre Wettbewerbsposition stärken, da sie Transparenz und Klimaverantwortung gegenüber Kunden und Investoren glaubhaft belegen.
Schlussfolgerungen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Einführung von EUDR und CBAM trotz der Omnibus-Erleichterungen eine tiefgreifende Transformation der Unternehmens-prozesse auslöst. Das zwingt Unternehmen zu mehr Transparenz, datenbasierter Steuerung und internationaler Zusammenarbeit. Wer die anstehenden 12 bis 18 Monate nutzt, um seine Lieferkettendaten, Emissionsmodelle und Governance-Strukturen zu konsolidieren, wird regulatorisch, finanziell und reputationsseitig klar im Vorteil sein. Wer hingegen wartet, riskiert nicht nur kurzfristige Compliance-Defizite, sondern auch langfristige Wettbewerbsnachteile in einem zunehmend CO₂-bepreisten und nachhaltigkeitsgetriebenen Binnenmarkt.
Eine der zentralen Schlussfolgerungen lautet, dass Datenqualität und Nachvollziehbarkeit künftig über Compliance oder Non-Compliance entscheiden. Für die EUDR bedeutet das: jedes Produkt mit betroffenen Rohstoffen muss bis zur Parzelle oder Farmebene zurückverfolgt werden können – inklusive Geokoordinaten und risikobasierter Bewertung. Für CBAM gilt: jedes importierte Produkt in den relevanten Warengruppen muss mit verifizierten Emissionsdaten (PCF/Anlagenwerte) belegt werden, die konsistent mit den Grundsätzen des GHG Protocols und des EU-ETS sind. Die Herausforderung besteht darin, diese Informationsflüsse mit den bestehenden ERP- und Lieferantensystemen zu synchronisieren und gleichzeitig den Anforderungen an Prüfbarkeit und Audit-Readiness zu genügen.
Fachbeiträge und Reports
Green Forum EC-Europa. https://green-forum.ec.europa.eu/nature-and-biodiversity/deforestation-regulation-implementation/information-system-deforestation-regulation_en [Fachbeitrag]
IHK Rhein-Neckar. „CBAM – das System der CO2-Grenzausgleichsabgabe.“ https://www.ihk.de/rhein-neckar/international/export-import/einfuhr/cbam-co2-grenzsteuer-4879650
Gallehr, Jens. „Klarheit über die definitive CBAM-Phase 2026.“ https://www.gallehr.de/de/cbam-omnibus-vereinfachungspaket/
Crowell & Moring. „The EU CBAM Transitional Period Begins: A Practical Guide for EU Importers.“ https://www.crowell.com/en/insights/client-alerts/the-eu-cbam-transitional-period-begins-a-practical-guide-for-eu-importers
Leadity. „CSRD & Omnibus 2025: Was Sie jetzt tun und wissen sollten.“ https://leadity.de/magazin/csrd-esrs/csrd-omnibus-verfahren/
IHK Stuttgart. „CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus – Aktuelle Entwicklungen.“ https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/international/import-export/import/cbam-5761850
Deutsche Zollverwaltung. „CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM).“ https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-Umwelt/CO2-Grenzausgleichssystem-CBAM/co2-grenzausgleichssystem-cbam.html
DNR.de. „Umwelt-Omnibus ante portas: Sondierung gestartet.“ https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/umwelt-omnibus-ante-portas-sondierung-gestartet
Rödl & Partner. „CBAM 2025: Neue Regeln und Herausforderungen im Überblick.“ https://www.roedl.de/themen/energyplus-kompass/2024/12/cbam-neue-regeln-und-herausforderungen-im-ueberblick
Diese Weblinks führen direkt zu den genannten aktuellen Fachbeiträgen und Berichten mit Details zu CBAM, Omnibus-Update und den relevanten regulatorischen Entwicklungen für 2025 bis 2027.
Softwarelösungen zur Unterstützung von EUDR und CBAM
Zur pragmatischen Umsetzung von EUDR und CBAM gibt es mittlerweile zahlreiche spezialisierte Software- und Plattformlösungen, die den gesamten Compliance- und Prüfprozess digital abbilden, Datenintegration erleichtern und Reporting automatisieren. Aus der aktuellen Marktsichtung sollten folgende seriöse und in der Praxis bewährte Anbieter ergänzt und hervorgehoben werden:
Für EUDR
osapiens HUB: Vollumfängliche End-to-End-Plattform für EUDR-Compliance, Automatisierung, KI-gestützte Risikoanalyse und digitale Lieferkettenverwaltung – insbesondere für größere und international agierende Unternehmen geeignet.
BanQu Platform: Fokus auf Blockchain-basierte Rückverfolgbarkeit und digital abgesicherte Nachweisführung für EUDR-relevante Rohstoffe.
IntegrityNext Platform (EUDR Modul): Digitale Lieferanten- und Produkterfassung, automatisierte Risikoanalyse, Erstellung von Due-Diligence-Statements (DDS) sowie Anbindung an TRACES-NT.
Sourcemap Platform: Leistungsstarke Enterprise-Lösung für komplexe Lieferketten, mit Shipment-Level-Traceability, visualisiertem Geodaten-Mapping und automatisierter DDS-Erstellung.
TradeAware (LiveEO): Komplettlösung für EUDR-Screenings, rechtssichere Datenbereitstellung, Schnittstellen zu ERP/Compliance-Stacks und Geodatenintegration für die EU-konforme Prüfung.
Passionfruit: EUDR-Compliance speziell für effiziente Workflows, Automatisierung im Sorgfaltspflichtmanagement, hilfreich für mittlere und große Unternehmen mit moderner Cloud-Infrastruktur.
carbmee EUDR-Funktion: Neben CBAM auch mit leistungsfähigen EUDR-Modulen für Rückverfolgbarkeit, Geodatenprüfung und Lieferantenintegration.
Für CBAM
carbmee EIS: Umfangreiche Plattform zur Automatisierung von CO₂-Emissionserfassung, Kalkulation und CBAM-Reporting; inklusive Integration von Lieferantendaten, Support für alle CBAM-Produktgruppen.
Assent Platform: Schnelle Emissionsdatenerfassung entlang der gesamten Lieferkette, Risikoanalyse, automatisierte Berechnung und CBAM-konformes Reporting.
CORA: Spezialisierte Plattform für CBAM- und Emissionsdatenmanagement, automatisiertes Validieren, Berechnen und Reporting, inklusive gesetzeskonformem Export.
Makersite CBAM Solution: Digitale Lösung für die Abwicklung der CBAM-Vorgaben, Import-Prozessintegration, Custom-Reports und Zollsicht; geeignet für international vernetzte Unternehmen.
CarbonSmart Platform: Cloud-Ansatz für Datenintegration aus ERP, CO₂-Management und automatisiertes Reporting, insbesondere für größere Unternehmen mit vielfältigem Lieferantennetz.
Anbieter mit verifizierter Geolokalisierungsprüfung
FlyPix AI: Bietet leistungsstarke KI-basierte Geoverifikation über Satelliten-, Drohnen- und Radardaten, inklusive Landklassifikation, Detektion von Umwidmung und automatisierter Risikoprüfung. Plattform ist auf EUDR-Anforderungen zugeschnitten und dient zur vollautomatischen, multiquellenbasierten Überprüfung von Geokoordinaten und Produktionsflächen.
eudr.co: Cloud-Plattform speziell für EUDR-Konformität, mit integriertem Validierungsmechanismus für hochgeladene oder importierte Geo-Koordinaten und zertifizierte Verifizierung über Datenkonsistenzprüfungen und Anomalieerkennung; unterstützt Dokumentation und Audit-Trails.
Seedtrace: Die Plattform ermöglicht Tracking, Rückverfolgbarkeit und Geodatenprüfung entlang der Lieferkette mit API-, Dashboard- und Reportingfunktion für EUDR-Nachweispflichten.
osapiens HUB: Bietet native Integration von Geokoordinatenprüfungen, Uploadfunktionalitäten für GeoJSON-basierte Flächen und angebundene Sat-Bildanalyse mit automatisiertem Abgleich zu Referenztabellen.
Global Traceability Solutions: Unterstützt Unternehmen mittels Geoverifikation auf Basis von GeoJSON-Uploads und dokumentierter Ortsdatenprüfung, bereitet Bulk-Prüfungen, automatische Fehlerprüfungen und Datenkonsolidierung auf.
Fiegenbaum Solutions: Beratung für Aufzeichnung, Upload und Auditierung von GNSS-/RTK-basierten Geodaten für EUDR-Kompatibilität und Nachweismanagement. Fokus auf Datenvalidität, Genauigkeit und Integration in QM-Systeme.
Diese Anbieter ermöglichen eine prüfsichere, EUDR-konforme Geolokalisierungs-verifizierung, generell inklusive Einbindung von Referenznummern, Audit-Reporting und Support für Behördenanfragen. Sie sind besonders für Unternehmen mit komplexen, globalen Lieferketten empfehlenswert.
Anbieter mit unabhängiger Zertifizierung und Geo-Verifizierung
SGS: Als weltweit akkreditierter Prüf- und Zertifizierungsdienstleister (ISO 17065, ISO 17025) bietet SGS spezielle EUDR-Produktkettenverifizierungen, inklusive Auditierung und Nachweisführung der Geo-Daten sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für Industrieimporteure. Die Prüfberichte und Zertifikate von SGS sind behördlich anerkannt und können EU-weit für die Compliance-Einhaltung verwendet werden.
Intertek: Zertifiziert umfangreich Nachhaltigkeits- und Geo-Compliance-Lösungen einschließlich Plausibilitätsprüfung und Verifizierung nach EU-Standard für die EUDR zum Einsatz bei internationalen Lieferketten. Intertek arbeitet mit unabhängigen Auditoren und stellt entsprechende Prüfberichte aus.
Seedtrace: Bietet Upload, Validierung und Verifizierung von Geo-Daten mit Zertifikatsausstellung für Lieferanten und Unternehmen. Die Ergebnisse können mit verifizierten Reports an der Schnittstelle zu Behörden und Handelspartnern übergeben werden.
Trusty Compliance (EUDR Passport): Digitale EUDR-Zertifikatslösung mit KI-gestützter Prüfung und Zertifikaten für Lieferanten; unabhängig auditierbar und mit Schnittstellen zu Behörden, Handel und Banking.
FSC/PEFC (Supplement): Auch die etablierten Nachhaltigkeits-Zertifizierungssysteme (wie FSC Aligned for EUDR und PEFC International) bieten ergänzende Services zur Risikoanalyse, Geodatenüberprüfung und Audit-Reporting für die EUDR. Diese Zertifikate werden von Behörden als Nachweis akzeptiert, sofern sie mit den EUDR-Referenznummern und den korrekten Koordinaten verknüpft sind.
Berichtspflichten – Beispielberichten und Nachweisformate
Hier sind exemplarische Weblinks zu Beispielberichten und Nachweisformaten verifizierter EUDR-Anbieter, geeignet für Geo-Verifizierungs- und Compliance-Nachweise bei Zoll, Behörden und in der Lieferkette:
SGS EUDR-Produktkettenzertifizierung (Beispielbericht, Zertifikatsdatenbank und Serviceübersicht):
https://www.sgs.com/de-de/services/eu-entwaldungsverordnung-eudr-produktketten-verifizierung
https://www.sgs.com/de-de/service-groups/eu-entwaldungsverordnung-eudr
https://www.sgs.com/de-de/zertifikatsdatenbank
Seedtrace Case Study & Beispielreport inklusive Sorgfaltserklärung und Geo-Datenvalidierung:
https://seedtrace.org/de-de/case-study-eudr/
https://seedtrace.org/de-de/eudr/
Trusty Compliance – EUDR Passport und Beispiel-Zertifikate:
https://trusty-compliance.com/de/eudr-passport/
https://trusty-compliance.com/de/
Intertek EUDR-Compliance und Zertifikate:
https://www.intertek.de/nachhaltigkeit/intertek-eudr-konformitatslosungen/
https://www.intertek.com/assuris/food/regulatory/eu-deforestation-regulation-eudr/
Sorgfaltspflichterklärung als Vorlage/Beispiel für die EUDR-Meldung:
https://eudr.dokumentenmeister.at
Diese Weblinks führen direkt zu offiziellen Beispielberichten, Vorlagen und Zertifikaten sowie den Plattformen, mit denen Unternehmen behördensichere EUDR- und Geodaten-Nachweise erstellen und einreichen können.