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Lieferketten Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte und Umweltschutz in Lieferketten regelt. Es ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, deren Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in Deutschland liegt.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, entlang ihrer Lieferketten Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen zu verhindern, zu minimieren oder zu beheben. Dazu gehören folgende Pflichten:
Risikoanalyse: Unternehmen müssen die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten ermitteln.
Maßnahmenplanung: Unternehmen müssen Maßnahmen zur Verhinderung, Minimierung oder Behebung von Risiken entwickeln und umsetzen.
Berichterstattung: Unternehmen müssen über ihre Maßnahmen berichten.
Die Anforderungen des LkSG sind stufenweise gestaffelt. Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten müssen die Anforderungen bereits ab dem 1. Januar 2023 erfüllen. Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten müssen die Anforderungen ab dem 1. Januar 2024 erfüllen.
Das LkSG soll dazu beitragen, dass Unternehmen Menschenrechte und Umweltschutz in ihren Lieferketten achten. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, sich ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards entlang ihrer Lieferketten bewusst zu sein und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Hier sind einige Beispiele für Maßnahmen, die Unternehmen im Rahmen des LkSG ergreifen können:
Schulungen für Mitarbeiter zu Menschenrechten und Umweltschutz
Beauftragung von unabhängigen Auditoren zur Überprüfung der Lieferketten
Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen
Unternehmen, die die Anforderungen des LkSG nicht erfüllen, können mit Bußgeldern von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.