Compliance-, Risiko- und Interne Kontrollsysteme werden zur Pflicht

Interne Kontrollsysteme schützen vor Compliance und Governance Verstössen und erhöhen die Reputation der Unternehmen gegenüber den Stakeholdern

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Ein transparentes Compliance Management und Hinweisgeberschutzsystem bietet Vorteile bei der Enthaftung

Compliance Management und ein effektives Hinweisgeberschutzsystem sind für Unternehmen heute unverzichtbar. In der folgenden Abhandlung wird beleuchtet, wie ein transparentes Compliance Management in Kombination mit einem robusten Hinweisgeberschutzsystem nicht nur zur Einhaltung rechtlicher Normen und ethischer Standards beiträgt, sondern auch maßgeblich zur Enthaftung des Unternehmens in kritischen Situationen beitragen kann. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, wie durch diese Systeme Risiken minimiert, die Unternehmensintegrität gestärkt und letztlich eine Kultur der Offenheit und Verantwortlichkeit gefördert werden kann.

Compliance-, Risiko- und Interne Kontroll-Systeme werden zur Pflicht

In Deutschland erkennen sowohl die Judikative durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, als auch der Gesetzgeber und die Exekutive an, dass durchdachte organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Pflichtverletzungen in bestimmten Fällen den Vorwurf einer absichtlichen Tat ausschließen können oder zumindest bei der Bemessung der Strafe mildernd berücksichtigt werden sollten.

Durch eine gefestigte Rechtslage enthaftende Wirkung einer Compliance-Organisation

Der Artikel thematisiert die Anerkennung von Compliance- und Kontrollsystemen in Deutschland als Mittel zur Vermeidung von rechtlichen Verstößen und deren Einfluss auf die gerichtliche Strafzumessung. Dies wird durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sowie durch gesetzgeberische Entwicklungen gestützt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass trotz der gefestigten Rechtslage in Deutschland noch Bedarf an Klarstellung und Transparenz bei den unteren Instanzen und in der Praxis besteht. Der Artikel von Scherer, Grötsch und Fruth behandelt die aktuelle Rechtslage und die “enthaftende” Wirkung von Compliance- und Whistleblowing-Systemen.

Die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Kontroll- und Überwachungs-Systems (ESGRC- Compliance-, Tax-, Risiko-, IKS-, etc.- Managementsystems) lässt bei Pflichtverletzungen durch Beschäftigte unterhalb der Leitungsebene i.d.R. die Pflichtverletzung durch Organisations- oder Überwachungsverschulden bei der Geschäftsleitung oder „ausdrücklichen Beauftragten“ bereits auf der Tatbestandsebene entfallen.

Schlussfolgerung oder Ausblick

Die regulativen Anforderungen an die Ausgestaltung eines strafbefreienden / haftungsmildernden Compliance-Managementsystems und Hinweisgebersystem gestellt werden, ergeben sich aus eben diesen Quellen im Zusammenwirken mit diversen aktuellen Standards für Compliance Managementsysteme zum Beispiel DIN ISO 37301:2021, COSO I:2017 und IDW PS 980:2022. Dieses stellt Unternehmen oftmals vor Herausforderungen bietet aber auf der anderen Seite eine resiliente Unternehmenssicherung und eine gesteigerte Vertrauensbildung und Sicherheit für die Stakeholder.

Zusätzliche Informationen und Quellen

Weiterführende Literatur über dieses Thema finden Sie unter folgender Quelle: Risknet – Scherer, Grötsch und Fruth – Enthaftendes Compliance- und Whistleblowing-Managementsystem nach aktueller Rechtslage

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